Werbepool
Ganz grundsätzlich besteht der Vorteil einer Partnerschaft mit unserer Gesellschaft darin, dass der Einzelne eben nicht mehr alleine im Meer der Anbieter treibt, sondern dass er innerhalb der Gemeinschaft von allen anderen mit getragen wird und im gleichen Masse Leistungen einbringen kann, die wiederum der Gemeinschaft zu Gute kommen. Diese wird dadurch wiederum gestärkt und kann den Einzelnen wieder mehr unterstützen - mit anderen Worten stärkt jeder Einzelne die Gemeinschaft, die entsprechend gestärkt die Einzelnen unterstützt. Prinzipiell ein genossenschaftlicher Gedanke. Und ein gemeinnütziger. Wie aber innerhalb von Genossenschaften und innerhalb der Gemeinnützigkeit bekannt: Ohne Geld geht gar nichts. Um diesem Aspekt ausreichend Beachtung zu schenken und um eine dauerhaft erfolgreiche Kooperation zu gewährleisten, regelt unsere Gesellschaft die Zusammenarbeit mit den Associates insbesondere in zwei Bereichen:
1. Honorar- und Gewinnteilung bei Gemeinschaftsaufträgen
2. Errichtung eines so genannten Werbepools
Es besteht eine Selbstverpflichtung der Associates, bestimmte ethische Grundsätze zu beachten und eine Qualitätskontrolle der ausgeführten Arbeiten durch die Gesellschaft zu gestatten, so dass dies auch werbetechnisch Beachtung finden kann. Von den erzielten Honorarumsätzen werden 10% in soziale, gemeinnützige oder mildtätige Projekte nach Wahl des Mitgliedes von diesem investiert oder gespendet. Diese Spenden oder Investitionen werden durch die Gesellschaft zu Werbezwecken propagiert. Für die Abwicklung von Gemeinschaftsaufträgen oder die Weitergabe von Anfragen innerhalb der Associates oder zwischen der Gesellschaft und Associates gilt generell eine 80/20-Regelung: Der aktive Partner erhält 80%, der passive Partner 20% des Honorarumsatzes. Somit wird einerseits eine Motivation zur Weitergabe von Empfehlungen erbracht und andererseits eine faire Entlohnung für den Zusatzumsatz. Gleichzeitig entsteht kein „Futterneid“, aber die Möglichkeit, aus dem eigenen Kreis der Associates zusätzliche Umsätze zu erhalten.
Ebenfalls von den erzielten Honorarumsätzen werden 5% in den Werbeetat der Gesellschaft eingezahlt, und zwar von jedem Associate. Von diesen Zahlungen werden 50% durch die Gesellschaft in den regionalen Werbeetat des Regionalmanagers weitergeleitet, der damit Events und Tagungen sowie andere regional wichtige Aktivitäten mitfinanziert. Die anderen 50% werden durch die Gesellschaft für überregionale Massnahmen investiert.
Der Associate partizipiert an den damit verbundenen Auftragsmöglichkeiten, durch die Verteilung des Werbeetats und den damit verbundenen Chancen sowie am Imagegewinn und den Kontaktmöglichkeiten durch die Veranstaltungen der Seevetaler Gespräche. Zudem ist jede Aktivität eines Associates, jede Aktivität der Gesellschaft, jede Aktivität eines der Regionalmanagers und ist jede Veranstaltung, an der Die Krisenmanager& Associates in irgendeiner Art und Weise beteiligt sind, eine Aktivität zu Gunsten des einzelnen Associate. Somit ist der Mehrwert durch die Gemeinschaft grösser, als die Leistung des Einzelnen.


